Antragsverfahren für Zuschüsse
Die Richard M. Fairbanks Foundation vergibt Zuschüsse an berechtigte, steuerbefreite Organisationen, die im Großraum Indianapolis, Indiana, tätig sind, in unseren drei Schwerpunktbereichen: Bildung, Gesundheit und Vitalität von Indianapolis.
Um ihre Wirkung zu maximieren, richtet die Stiftung ihre Ressourcen auf die vom Vorstand festgelegten Schwerpunktbereiche und Ziele. Darüber hinaus erstellt und überwacht die Stiftung kontinuierlich wichtige Kennzahlen, um ihre Arbeit zu steuern, ihren Fortschritt im Laufe der Zeit zu verfolgen und ihre Strategien an neue Informationen und andere externe Faktoren anzupassen. Dies bedeutet, dass einige Anliegen, obwohl sie sehr lohnend sind, nicht in den Rahmen unserer Schwerpunktbereiche passen.
Erfahren Sie unten mehr darüber, wie Sie Stipendiat werden können, oder kontaktiere uns für mehr Informationen.
SCHRITT 1: FÖRDERBERECHTIGUNG
Wir unterstützen Organisationen, die gemäß Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code als steuerbefreit und gemäß Abschnitt 509(a)(1), (2) oder (3) des Codes als öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen eingestuft sind, oder öffentliche Organisationen, die gemäß Abschnitt 170(c) des Codes benannt sind. Wir unterstützen bestimmte unterstützende Organisationen des Typs III 509(a)(3) nicht, da dies vom Internal Revenue Service verboten ist. Darüber hinaus vergeben wir keine Zuschüsse an Einzelpersonen und berücksichtigen auch keine Zuschussanträge für Initiativen außerhalb von Indianapolis, Indiana. Eine Liste weiterer Einschränkungen finden Sie im Häufig gestellte Fragen zu Zuschüssen.
SCHRITT 2: PASSFORM BESTIMMEN
Überprüfen Sie unsere Schwerpunkteund Liste der bisherige Zuwendungen um festzustellen, ob Ihre Organisation, Ihr Programm oder Ihr Projekt mit den aktuellen Finanzierungsprioritäten der Stiftung übereinstimmt. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Anfrage eng mit unseren Schwerpunktbereichen übereinstimmt, fahren Sie bitte mit Schritt 3 fort.
SCHRITT 3: FINANZIERUNGSANFRAGEN
Anfragen liefern unseren Mitarbeitern Informationen über Ihre Organisation, Ihr Programm oder Projekt und Ihre allgemeine Ausrichtung auf die Richard M. Fairbanks Foundation. Anfragen können jederzeit im Laufe des Jahres eingereicht werden und werden von den Mitarbeitern der Stiftung kontinuierlich geprüft. Die Mitarbeiter der Stiftung begrüßen die Gelegenheit, potenzielle Stipendiaten zu treffen. Wir warten jedoch häufig lieber, bis eine Anfrage eingegangen ist, um zu entscheiden, ob ein Treffen sowohl für den Antragsteller als auch für die Stiftung nützlich wäre. Wir schätzen Ihre und unsere eigene Zeit und versuchen, den Zeitaufwand für die Einreichung einer Anfrage so gering wie möglich zu halten.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Organisation, Ihr Programm oder Ihr Projekt den aktuellen Finanzierungsprioritäten der Richard M. Fairbanks Foundation entspricht, können Sie uns telefonisch, per E-Mail oder mit einem kurzen schriftlichen Anfrageschreiben kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Stiftung keine unaufgeforderten Vorschläge akzeptiert. Sobald eine Anfrage eingegangen ist, können die Mitarbeiter der Stiftung weitere Due-Diligence-Prüfungen durchführen, darunter unter anderem einen Besuch vor Ort, Folgetreffen und eine Programm- oder Finanzbewertung. Nach Prüfung Ihrer Anfrage werden sich die Mitarbeiter der Stiftung mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie darüber zu informieren, ob Ihre Organisation zur Einreichung eines Vorschlags aufgefordert wurde. Wir bemühen uns, Anfragen zeitnah zu beantworten.
Anfragen können per Telefon, E-Mail oder kurzem Brief an Stacia Murphy, Senior Program Officer, gerichtet werden.
Briefe senden Sie bitte an:
Richard M. Fairbanks-Stiftung
211 N. Pennsylvania Street, Suite 2500
Indianapolis, IN 46204
Stacia ist auch unter (317) 516-0388 zu erreichen oder Murphy@rmff.org. Sie können uns vor dem Absenden Ihrer Anfrage gerne telefonisch oder per E-Mail Ihre Fragen mitteilen.
SCHRITT 4: EINEN VORSCHLAG EINREICHEN
Nach sorgfältiger Prüfung einer Anfrage kann eine Organisation aufgefordert werden, einen Vorschlag einzureichen. Bitte reichen Sie keinen Vorschlag ein, es sei denn, Sie werden von Mitarbeitern der Stiftung dazu aufgefordert. Die Stiftung ist sich des erheblichen Aufwands bewusst, der mit der Ausarbeitung eines Vorschlags verbunden ist, und möchte vor der Anforderung eines Vorschlags feststellen, ob ein potenzieller Zuwendungsempfänger mit den aktuellen Finanzierungsprioritäten der Stiftung übereinstimmt.
Wenn Sie zur Einreichung eines Vorschlags aufgefordert wurden, erhalten Sie von den Mitarbeitern der Stiftung spezifische Richtlinien für Vorschläge und einen Abgabetermin. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die beigefügten allgemeinen Richtlinien und Checklisten zur Einreichung von Vorschlägen durchzusehen.
SCHRITT 5: WERDEN SIE STIPENDIUMSNEHMER
Die Mitarbeiter der Stiftung werden Sie benachrichtigen, wenn Ihr Antrag dem Vorstand vorgelegt wird und wann mit einer Finanzierungsentscheidung zu rechnen ist. Der Vorstand genehmigt Zuschüsse viermal im Jahr, und zwar bei vierteljährlichen Vorstandssitzungen. Antragsteller werden in der Regel innerhalb eines Werktags nach einer angesetzten Vorstandssitzung über die endgültige Finanzierungsentscheidung benachrichtigt. Die Sitzungstermine variieren von Jahr zu Jahr.